Erstgespräch

Das Erstgespräch ist unverbindlich. In der ersten Therapiesitzung können Sie Ihr Anliegen bzw. Ihre derzeitige Situation erläutern. Ebenso stelle ich Ihnen mich und meine Arbeitsweise vor. Anschließend können wir zusammen besprechen, wie ich Ihnen am besten helfen kann.

Dauer der Therapie

Eine Einzeltherapiesitzung dauert in der Regel 50-60 Minuten, eine Paarberatung 90 Minuten. Es ist hilfreich, die Termine in einem regelmäßigen Turnus wahrzunehmen, einerlei ob eine kurz- oder langfristige Therapie vereinbart wird. Die Gesamtdauer der Therapie hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Manchmal braucht man eine längerfristige Begleitung, manchmal können aber auch bereits wenige Gespräche für eine spürbare Entlastung sorgen.

Kosten

Einzeltherapie:   80,00 € pro Sitzung (50 Min.)
Paarberatung:   130,00 € pro Sitzung (90 Min).

Bei besonderen finanziellen Umständen kann der Stundensatz angepasst werden.
Die Kosten für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen. In diesem Fall sind Sie als mein*e Klient*in Selbstzahler.

Paarberatung bzw. Paartherapie ist generell keine Kassenleistung. Damit ist sie immer eine Privatangelegenheit für Selbstzahler.

Privat Krankenversicherte

Private Krankenkassen und private Krankenzusatzversicherungen übernehmen die Kosten für psychotherapeutische Leistungen – je nach Vertrag – oft zumindest anteilig. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung, ob und in welcher Höhe sie die Kosten für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz (GebüH-Ziffern 19.1-19.8) erstattet.
Wenn Sie die Therapiekosten mit einer privaten Krankenversicherung abrechnen, erhalten Sie eine Rechnung mit Diagnoseschlüssel und GebüH- Ziffer.

Selbstzahler

Als Selbstzahler haben Sie folgende Vorteile:

Keine langen Wartezeiten auf Genehmigungen für einen Therapieplatz:
In dringenden Fällen sind kurzfristige Termine möglich.

Die Krankenkasse erhält keine Diagnosen oder Berichte.

Keine Standardfestlegung der Therapiedauer oder Häufigkeit der Sitzungen: Der Therapieablauf richtet sich ganz nach Ihren Bedürfnissen.

Gegebenenfalls haben Sie die Möglichkeit, die Therapiekosten als „Außerordentliche Belastungen“ steuerlich abzusetzen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Finanzamt oder Ihrer Steuerberatung.